a) Ja, wenn ich Sportschütze bin.
b) Nur, soweit für die eingetragenen Waffen die Erlaubnis zum Munitionserwerb in der WBK vermerkt ist.
c) Nein, es ist immer zusätzlich ein Munitionserwerbsschein erforderlich.
b) Nur, soweit für die eingetragenen Waffen die Erlaubnis zum Munitionserwerb in der WBK vermerkt ist.