Berechtigt der Europäische Feuerwaffenpass zur Einfuhr von erlaubnispflichtiger Munition aus einem EU-Mitgliedstaat, sofern die Munition dort von Ihnen berechtigterweise erworben wurde?
a) Ja.
b) Nein.
c) Ja, aber nur wenn eine Waffe entsprechenden Kalibers in den EFP eingetragen ist.



b) Nein.

vorige Frage | nächste Frage