Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie eine in der Bundesrepublik Deutschland erlaubnispflichtige Schusswaffe nach dem Erwerb im Ausland in das Bundesgebiet einführen?
a) Nur wenn ich im Besitz einer in Deutschland gültigen Waffenbesitzkarte mit Voreintrag bin.
b) Nur wenn ich im Besitz eines Europäischen Feuerwaffenpasses bin.
c) Nur wenn ich im Besitz einer Verbringungserlaubnis bin.



c) Nur wenn ich im Besitz einer Verbringungserlaubnis bin.

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