a) Ja, der Inhaber einer WBK hat dies grundsätzlich zu gestatten.
b) Ja, sofern eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.
c) Ja, aber nur mit einem richterlichen Durchsuchungsbefehl.
b) Ja, sofern eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.