Wo darf eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe gelagert werden?
a) In einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe A, sofern sich keine dazu passende Munition im Schrank befindet.
b) In einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe B, sofern sich keine dazu passende Munition im Schrank befindet.
c) In einem Waffenschrank mit dem Widerstandsgrad 0.



b) In einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe B, sofern sich keine dazu passende Munition im Schrank befindet.
c) In einem Waffenschrank mit dem Widerstandsgrad 0.

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