Wem dürfen Sie während Ihres Urlaubs eine erlaubnispflichtige Waffe vorübergehend zur sicheren (nicht gewerblichen) Aufbewahrung überlassen?
a) Einem befreundeten Polizeibeamten.
b) Dem Kundenbetreuer (über 21 Jahre alt) meiner Bank, sofern er die Waffe im Tresorraum lagert.
c) Einem Inhaber einer Waffenbesitzkarte.



c) Einem Inhaber einer Waffenbesitzkarte.

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