Wem dürfen Sie während Ihres Urlaubs eine erlaubnispflichtige Waffe vorübergehend zur sicheren Aufbewahrung überlassen?
a) Einem Waffenhändler.
b) Einer volljährigen Person meines Vertrauens.
c) Einer über 25-jährigen Person meines Vertrauens.



a) Einem Waffenhändler.

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