Sie überlassen Ihre WBK-pflichtigen Schusswaffen Ihrem Vereinskollegen für die Dauer von 2 Monaten. Er will die Waffen ausprobieren und Ihnen gegebenenfalls abkaufen. a) Das ist waffenrechtlich erlaubt. b) Das ist waffenrechtlich nicht erlaubt. c) WBK-Inhaber dürfen ihre Schusswaffen grundsätzlich immer tauschen.