Was ist zu veranlassen, wenn eine Privatperson einer anderen berechtigten Privatperson eine erlaubnispflichtige Schusswaffe dauerhaft überlässt?


Bei dieser Art des Überlassens sind der Erwerber und der Überlasser verpflichtet, ihre Waffenbesitzkarten innerhalb von zwei Wochen der Behörde zur Eintragung des Besitzwechsels und der sonstigen vorgeschriebenen Angaben vorzulegen und den Besitzwechsel schriftlich anzuzeigen.

vorige Frage | nächste Frage