a) Ich melde den Erwerb schriftlich meiner örtlichen Erlaubnisbehörde.
b) Ich melde den Erwerb schriftlich der Erlaubnisbehörde des Verkäufers.
c) Ich melde den Erwerb schriftlich meinem örtlichen Polizeirevier.
a) Ich melde den Erwerb schriftlich meiner örtlichen Erlaubnisbehörde.