Was muss ein Sportschütze nach dem dauerhaften Erwerb einer Waffe von einem anderen Sportschützen veranlassen?
a) Nichts.
b) Seine Waffenbesitzkarte innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde vorlegen und den Erwerb schriftlich anzeigen.
c) Beide Waffenbesitzkarten sofort der zuständigen Behörde vorlegen.



b) Seine Waffenbesitzkarte innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde vorlegen und den Erwerb schriftlich anzeigen.

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