Mit welcher Munition ist der Umgang verboten?
a) Kleinschrotmunition für Kartuschenlager bis 12,5 mm (sog. Grenaille-Patronen)
b) Patronenmunition mit sog. Dum-Dum- Geschossen (Vollmantelgeschosse, bei denen die Geschossspitze entfernt wurde, so dass der Bleikern freiliegt)
c) Patronenmunition mit Treibspiegelgeschossen für Waffen mit gezogenen Läufen



a) Kleinschrotmunition für Kartuschenlager bis 12,5 mm (sog. Grenaille-Patronen)

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