a) Ja, für alle in der grünen WBK eingetragenen Waffen.
b) Nein.
c) Ja, jedoch unterliegen Schalldämpfer für erlaubnispflichtige Schusswaffen ebenfalls der Erlaubnispflicht. Ein Voreintrag in die Waffenbesitzkarte ist erforderlich.
c) Ja, jedoch unterliegen Schalldämpfer für erlaubnispflichtige Schusswaffen ebenfalls der Erlaubnispflicht. Ein Voreintrag in die Waffenbesitzkarte ist erforderlich.