Braucht ein Volljähriger für den Erwerb von Druckluft-, Federdruck- oder CO2-Waffen eine Erwerbsberechtigung?
a) Ja, in jedem Fall.
b) Ja, wenn die Waffe mit "F in Fünfeck" gekennzeichnet ist.
c) Nein, wenn die Waffe mit "F in Fünfeck" gekennzeichnet ist.



c) Nein, wenn die Waffe mit "F in Fünfeck" gekennzeichnet ist.

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