a) Unter anderem, wenn der Neubschuss fällig wird. Dies ist bei Neuwaffen nach 15 Jahren, bei Gebrauchtwaffen nach 10 Jahren der Fall.
b) Ein Beschuss ist unter anderem dann erforderlich, wenn eine Waffe von einem gewerblichen Waffenhändler an einen Kunden verkauft wird. Dies ist aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung zum Schutze des Kunden besonders geregelt.
c) Ein erneuter Beschuss muss immer dann erfolgen, wenn höchstbeanspruchte Teile der Waffe verändert oder instand gesetzt wurden.
c) Ein erneuter Beschuss muss immer dann erfolgen, wenn höchstbeanspruchte Teile der Waffe verändert oder instand gesetzt wurden.