a) Ja, weil es sich hier um Nachbauten von historischen Schusswaffen (Original vor 1891 hergestellt) handelt.
b) Grundsätzlich nein, alle nach dem 01.01.1891 hergestellten Feuerwaffen müssen amtliche Beschusszeichen tragen.
c) Ja, aber nur bei einläufigen Vorderladerschusswaffen.
b) Grundsätzlich nein, alle nach dem 01.01.1891 hergestellten Feuerwaffen müssen amtliche Beschusszeichen tragen.