1. Name, Firma oder Marke eines Waffenherstellers oder -händlers, der im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine gewerbliche Niederlassung hat,
2. Landeskürzel des Herstellungslandes
3. die Bezeichnung der Munition; sofern keine Munition verwendet wird, die Bezeichnung der Geschosse,
4. eine fortlaufende Nummer,
5. Beschusszeichen
6. bei Importwaffen auch Einfuhrland (Länderkürzel) und Einfuhrjahr.