a) 18-jähriger Sportschütze für eine Kleinkaliberpistole (KK-Pistole)
b) 21-jähriger Sportschütze für ein Kleinkalibergewehr (KK-Gewehr)
c) 24-jähriger Sportschütze für eine als erste Großkaliberwaffe zu erwerbende halbautomatische Pistole .45 ACP
c) 24-jähriger Sportschütze für eine als erste Großkaliberwaffe zu erwerbende halbautomatische Pistole .45 ACP