Wer benötigt als Sportschütze ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten?
Sportschützen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und erstmalig eine erlaubnis- und bedürfnispflichtige Waffe erwerben wollen - außer Schusswaffen bis .22 l.r. / lfB. (mit Randzündung), sowie Einzellader-Flinten bis Kaliber 12.