Das Fortbestehen des Bedürfnisses wird drei Jahre nach der erstmaligen Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis von der Behörde geprüft. Ist dies die einzige Prüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses?


Nein, das Fortbestehen des Bedürfnisses kann von der zuständigen Behörde auch nach diesem Zeitraum geprüft werden.

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