Wann ist eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes "schussbereit"?
a) Wenn sie griffbereit im Holster getragen wird.
b) Wenn das Schlagstück / Schlagbolzen bei entladener Waffe gespannt und entsichert ist.
c) Wenn sich Geschosse oder Patronen in der Waffe befinden.



c) Wenn sich Geschosse oder Patronen in der Waffe befinden.

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