a) Derjenige, der eine Druckluftwaffe mit dem Zulassungszeichen "F im Fünfeck" erwirbt.
b) Derjenige, der eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe mit dem Zulassungszeichen "PTB im Kreis" erwirbt.
c) Derjenige, der einen doppelläufigen Perkussions-Vorderlader erwirbt, wenn das Modell dieser Waffe vor dem 01.01.1871 hergestellt worden ist.
a) Derjenige, der eine Druckluftwaffe mit dem Zulassungszeichen "F im Fünfeck" erwirbt.
b) Derjenige, der eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe mit dem Zulassungszeichen "PTB im Kreis" erwirbt.