Waffen oder Munition werden verbracht, indem sie den Geltungsbereich des Waffengesetzes zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels verlassen, oder in diesen Geltungsbereich eingeführt werden. Dies beinhaltet auch die Durchreise durch die Bundesrepublik Deutschland. Das Verbringen erlaubnispflichtiger Waffen und Munition bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis (Verbringungserlaubnis).