Kann man eine im Ausland erworbene erlaubnispflichtige Schusswaffe in die Bundesrepublik einführen / verbringen? a) Ja, ohne Einschränkung. b) Ja, mit Waffenbesitzkarte. c) Ja, mit einer vorherigen Verbringungserlaubnis der zuständigen Behörde.
c) Ja, mit einer vorherigen Verbringungserlaubnis der zuständigen Behörde.