Kann man eine im Ausland erworbene erlaubnispflichtige Schusswaffe in die Bundesrepublik einführen / verbringen?
a) Ja, ohne Einschränkung.
b) Ja, mit Waffenbesitzkarte.
c) Ja, mit einer vorherigen Verbringungserlaubnis der zuständigen Behörde.



c) Ja, mit einer vorherigen Verbringungserlaubnis der zuständigen Behörde.

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