"Führen" im Sinne des Waffengesetzes bedeutet Ausübung der tatsächlichen Gewalt...
a) in der eigenen Wohnung.
b) außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums.
c) durch den Waffenhändler im Geschäftsraum.



b) außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums.

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