Wem dürfen Sie während Ihres 3- wöchigen Urlaubs ihre erlaubnispflichtigen Schusswaffen zur Aufbewahrung überlassen?
a) befreundeten Polizeibeamten
b) Inhabern einer Waffenbesitzkarte
c) besonders vertrauenswürdigen Personen (z.B. Notar, Pfarrer)



b) Inhabern einer Waffenbesitzkarte

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