Wem darf auf einer Schießstätte eine Kleinkaliber-Pistole überlassen werden, wenn eine für die Jugendarbeit geeignete Aufsichtsperson zur Verfügung steht?
a) Einem 12-jährigen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten vorliegt.
b) Einem 14-jährigen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten vorliegt.
c) Einem 14-jährigen, aber nur wenn er Mitglied der Schützenjugend ist.



b) Einem 14-jährigen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten vorliegt.

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