a) Einem 12-jährigen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten vorliegt.
b) Einem 14-jährigen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten vorliegt.
c) Einem 14-jährigen, aber nur wenn er Mitglied der Schützenjugend ist.
b) Einem 14-jährigen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten vorliegt.