Wem dürfen erlaubnispflichtige Schusswaffen überlassen werden?
a) Jedermann.
b) Nur an Sachkundige nach bestandener Prüfung.
c) Auf der Schießstätte einem Gastschützen zum Schießen.



c) Auf der Schießstätte einem Gastschützen zum Schießen.

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