Dürfen Sie während ihres Urlaubs erlaubnispflichtige Schusswaffen zur Aufbewahrung einem anderen überlassen?
a) Ja, jeder zuverlässigen volljährigen Person.
b) Nein.
c) Ja, dem Inhaber einer Waffenbesitzkarte



c) Ja, dem Inhaber einer Waffenbesitzkarte

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