Wer erwirbt eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes?
a) Jeder, der die tatsächliche Gewalt über die Waffe erlangt.
b) Jeder, der sich die Waffe für einen Zeitraum von weniger als 4 Wochen ausleiht.
c) Jeder, der die Waffe im Beisein des Besitzers in der Hand hält.



a) Jeder, der die tatsächliche Gewalt über die Waffe erlangt.
b) Jeder, der sich die Waffe für einen Zeitraum von weniger als 4 Wochen ausleiht.

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