Was ist im Erbfall bei der Annahme des Erbes, das eine erlaubnispflichtige Waffe beinhaltet, zu veranlassen?


Der Erbe hat innerhalb eines Monats eine waffenrechtliche Erlaubnis (WBK) zu beantragen
oder
die Waffe einem Berechtigten zu überlassen
oder
unbrauchbar machen zu lassen und dies der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Erben ohne waffenrechtliches Bedürfnis müssen die Erbwaffe ggf. blockieren lassen.
Die gesetzliche Anzeigepflicht über eine eventuelle Inbesitznahme bleibt hiervon unberührt.

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