Ein erlaubnisfreier Tausch ist waffenrechtlich nicht vorgesehen. Es handelt sich dabei um ein gegenseitiges Überlassen und Erwerben. Beide haben demzufolge eine Erlaubnis zum Erwerb der jeweiligen Waffe zu beantragen. Es werden dabei von der Behörde die Erteilungsvoraussetzungen im vollen Umfang geprüft.