Nennen Sie mindestens vier!
"Wesentliche Teile" sind:
- der Lauf / Gaslauf
- der Verschluss
- das Patronen- oder Kartuschenlager (wenn dieses nicht bereits Bestandteil des Laufes ist)
- das Griffstück, oder sonstige Waffenteile von Kurzwaffen, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt
sind.
- die Verbrennungskammer, soweit zum Antrieb ein entzündbares flüssiges oder gasförmiges Gemisch verwendet wird
- bei Schusswaffen mit anderem Antrieb auch die Antriebsvorrichtung, sofern sie fest mit der Schusswaffe verbunden ist.