Bei welchen Dekorationswaffen ist kein Zulassungszeichen (Ortszeichen des Beschussamtes in der Raute) erforderlich?
a) Bei allen offensichtlich unbrauchbaren und nicht mehr schussfähigen Waffen, die vor dem 01.01.1970 hergestellt wurden.
b) Bei allen Schusswaffen, die vor dem 01.04.2003 nach dem damals geltenden Waffenrecht unbrauchbar gemacht wurden.
c) Bei allen Schusswaffen, deren Modell vor dem 01.01.1871 hergestellt oder entwickelt wurde.



b) Bei allen Schusswaffen, die vor dem 01.04.2003 nach dem damals geltenden Waffenrecht unbrauchbar gemacht wurden.

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