a) Ein Büchsenmacher macht mehrere wesentliche Teile dauerhaft unbrauchbar und bringt sein Markenzeichen auf der Dekorationswaffe an.
b) Ein Waffenhändler macht alle wesentlichen Teile vörübergehend unbrauchbar und bringt ein Beschusszeichen auf der Dekorationswaffe anbringen.
c) Der Inhaber einer Waffenbearbeitungserlaubnis macht alle wesentlichen Teile unbrauchbar und lässt vom Beschußamt das Zulassungszeichen anbringen.
c) Der Inhaber einer Waffenbearbeitungserlaubnis macht alle wesentlichen Teile unbrauchbar und lässt vom Beschußamt das Zulassungszeichen anbringen.