Wie wird eine Schusswaffe dauerhaft unbrauchbar gemacht um sie ohne Erwerbsberechtigung erwerben zukönnen? (sog. Dekorationswaffe)


Dauerhaft unbrauchbar gemacht wird eine Schusswaffe durch den Inhaber einer Waffenbearbeitungserlaubnis, wenn mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen die Schussfähigkeit der Waffe oder der wesentlichen Teile nicht wiederhergestellt werden kann und dies durch das Anbringen eines Zulassungszeichens (Ortszeichen in der Raute) durch ein Beschussamt bestätigt wird.

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