In welche technischen Einrichtungen/Ausrüstungen muss der Schiffsführer die Besatzung vor Reiseantritt unbedingt einweisen?
Nennen Sie mindestens 6 Beispiele.



Ankergeschirr,

Lenzeinrichtung,

Feuerlöscheinrichtungen,

Motoranlage,

Seeventile,

UKW-Seefunkanlage,

MOB-Taste von satellitengestützten Navigationsgerät (z. B. GPS),

Seenotsignalmittel,

Notrudereinrichtung.

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