2. Wie verfährt man mit diesen Nachrichten im Berichtigungsverfahren? (Begründung!)
T-Nachrichten sind solche, die über einen zeitweiligen (temporary) Zustand unterrichten.
Wegen der begrenzten Geltungsdauer werden keine Berichtigungen auf der Grundlage von T-Nachrichten vom BSH bzw. amtlichen Seekartenberichtigungsstellen durchgeführt. Deshalb müssen vor Gebrauch jeder Seekarte die noch gültigen T-Nachrichten erfasst und in der Karte vermerkt werden.