a) Personen mit bestandener Sachkundeprüfung dürfen pyrotechnische Gegenstände bearbeiten.
b) Nein, nur als Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.
c) Jeder darf herstellen und bearbeiten
b) Nein, nur als Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.