a) Nein.
b) Ja, ich muss die Signalwaffe dann aber durch ein Beschussamt neu beschießen lassen.
c) Ja, sofern der Rohrinnendurchmesser um mindestens dreizehntel (3/10) Millimeter größer ist als das Munitionskaliber und zudem das Rohr eine Wandstärke von mindestens 2 Millimetern aufweist und gasdicht ist.
a) Nein.