a) Die der Unterklasse P1, d.h. "Handfackeln rot" und bestimmte Rauchsignale, Abschussgeräte ohne Schusswaffeneigenschaft
b) Seenotsignalgeber mit einer Steighöhe von bis etwa 60 Metern (Signalgeber und ihre Munition, die nicht dem WaffG unterliegen)
c) Die der Unterklasse T2, d.h. "Signalraketen rot", "Fallschirmsignalraketen rot" und bestimmte Rauchsignale.
a) Die der Unterklasse P1, d.h. "Handfackeln rot" und bestimmte Rauchsignale, Abschussgeräte ohne Schusswaffeneigenschaft
b) Seenotsignalgeber mit einer Steighöhe von bis etwa 60 Metern (Signalgeber und ihre Munition, die nicht dem WaffG unterliegen)