a) Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben
b) Der Abtragsteller muss zuverlässig, sachkundig und persönlich geeignet sein, und ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis vorlegen, sofern das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist.
c) Es muss ein Bedürfnis vorliegen (Inhaber eines seegängigen Wasserfahrzeugs).
a) Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben
b) Der Abtragsteller muss zuverlässig, sachkundig und persönlich geeignet sein, und ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis vorlegen, sofern das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist.
c) Es muss ein Bedürfnis vorliegen (Inhaber eines seegängigen Wasserfahrzeugs).