Was haben Sie nach dem Erwerb einer erlaubnispflichtigen Signalpistole zu tun?

a) Innerhalb von 2 Wochen nach dem Erwerb habe ich der zuständigen Behörde den Erwerb schriftlich oder in elektronischer Form anzuzeigen.
b) Waffenbesitzkarte der zuständigen Behörde zur Eintragung des Erwerbs mit den entsprechenden Erwerbsnachweisen (Kaufvertrag, Überlassungsvertrag etc.) vorlegen
c) Es ist keine weitere Handlung erforderlich.



a) Innerhalb von 2 Wochen nach dem Erwerb habe ich der zuständigen Behörde den Erwerb schriftlich oder in elektronischer Form anzuzeigen.
b) Waffenbesitzkarte der zuständigen Behörde zur Eintragung des Erwerbs mit den entsprechenden Erwerbsnachweisen (Kaufvertrag, Überlassungsvertrag etc.) vorlegen)

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