a) Eine Aufbewahrung an Bord ist nur mit einer speziellen behördlichen Erlaubnis möglich, ein Behältnis das der Sicherheitsstufe B oder dem Widerstandsgrad 0 entspricht, reicht nicht aus.
b) In einem Behältnis der Sicherheitsstufe DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder I. Bei Fortführung einer Nutzung eines Behältnisses der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24991, die vor dem 06.07.2017 begründet werden, kann dieses Behältnis weitergenutzt werden.
c) In einem Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss.
a) Eine Aufbewahrung an Bord ist nur mit einer speziellen behördlichen Erlaubnis möglich, ein Behältnis das der Sicherheitsstufe B oder dem Widerstandsgrad 0 entspricht, reicht nicht aus.
b) In einem Behältnis der Sicherheitsstufe DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder I. Bei Fortführung einer Nutzung eines Behältnisses der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24991, die vor dem 06.07.2017 begründet werden, kann dieses Behältnis weitergenutzt werden.