Bis zu welchem Alter ist vom Antragsteller auferstmalige Erteilung einer waffenrechtlichenGenehmigung zum Erwerb einer Signalpistole Kaliber 4 (26,5 mm) stets ein ärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis beizubringen?
Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.