Welche Funkanlagen dürfen von dem Inhaber eines bedient werden?
Seefunkanlagen im UKW–, Grenz– und Kurzwellenbereich und über Satellit auf Sportfahrzeugen und Traditionsschiffen
Funkanlagen im See– und Binnenfunk auf Sportfahrzeugen
Funkanlagen im UKW–Bereich und über Satellit (z. B. Inmarsat oder COSPAS–SARSAT) auf Sportfahrzeugen
Funkanlagen auf nicht funkausrüstungspflichtigen Fahrzeugen mit Ausnahme von UKW