Wann darf eine Seefunkstelle, wenn sie Hilfe leisten kann, den Empfang eines –Notalarms auf UKW im Sprechfunkverfahren bestätigen?
Nach Bestätigung durch eine Küstenfunkstelle oder einer angemessenen Wartefrist
Sofort nach Empfang des
DSCDigital Selective Calling.
Der Digitale Selektivruf im Seefunk, welcher digitale Daten in entsprechende Empfänger per Funk übertragen kann.
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–NotalarmsDer Digitale Selektivruf im Seefunk, welcher digitale Daten in entsprechende Empfänger per Funk übertragen kann.
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Nach einer Wartefrist von 3 Minuten
DSC–Notalarme dürfen grundsätzlich nur von Küstenfunkstellen bestätigt werden