Welche Voraussetzung muss eine Seefunkstelle erfüllen, die den Empfang eines –Notalarms auf UKW im Sprechfunkverfahren bestätigt?
Sie muss Hilfe leisten können
Eine sichere Funkverbindung muss möglich sein
Sie muss die Seefunkstelle in Not spätestens nach einer Stunde erreichen können
Notalarme werden in jedem bestätigt