An wen dürfen Dringlichkeitsmeldungen im Seefunkdienst grundsätzlich gerichtet werden?
An alle Funkstellen oder an eine bestimmte Funkstelle
An alle Funkstellen im Seegebiet A1 oder an eine bestimmte Funkstelle im Seegebiet A1
An alle Küstenfunkstellen oder an alle Funkstellen im Seegebiet A1
An alle Küstenfunkstellen oder die Seenotleitung (MRCC)