Wer ist beim Betrieb einer Seefunkstelle auf einem Sportboot zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses und des Abhörverbots verpflichtet?
Alle Personen, die eine Seefunkstelle beaufsichtigen, bedienen oder Kenntnis über öffentlichen Nachrichtenaustausch erlangt haben
Alle Personen, die ständig an Bord sind
Alle Personen, die das Funkgerät bedienen können
Alle Personen, die vom Schiffsführer ausdrücklich dazu verpflichtet worden sind